Supervision 2020 - 2024
Das Supervisionsangebot im Bundesprogramm Z:T richtet sich insbesondere an die Demokratieberater:innen und soll ihre Sozial- und Selbstkompetenzen stärken sowie ihnen helfen, schwierige Situationen des Alltags besser zu bewältigen. Es soll als ein Baustein der Qualitätsentwicklung in die Projektarbeit integriert werden. Die Supervision möchte einen Beitrag zur Reflexionsfähigkeit der Projektagierenden leisten und die Orientierung im Projektalltag unterstützen. Gleichzeitig dient die Supervision auch zur Sensibilisierung der Projektagierenden mit Blick auf die Grenzen ihrer eigenen Tätigkeit.
Die Supervision ist ein freiwilliges und kostenfreies Angebot, welches einen geschützten Raum bietet, in dem das Besprochenen vertraulich behandelt wird. Es reagiert auf konkrete Bedarfe bei der Projektumsetzung und kann sowohl als Einzelsupervision (à 90 Minuten) als auch als Gruppensupervision (à 120 Minuten) stattfinden.
Hier steht ein FAQ zur Supervision im Bundesprogramm zum Download bereit.
Supervisor:innen
Die Geschäftsstelle Supervision arbeitet mit ausgewählten Supervisor:innen zusammen, die Supervisionssitzungen für die Projektakteure des Bundesprogramms "Zusammenhalt durch Teilhabe" anbieten und umsetzen.